AKTUELL  (August 2011)

JaJaJaJa, es nimmt kein Ende mit Duisburg. Noch nicht. Die Stadt bemüht sich redlich, arbeitet fleißig an ihrer Abschaffung. Mit guten Zwischenergebnissen. Aber noch gibt es sie. Und noch gibt es auch uns in ihr.

Für unser Lokal Harmonie stehen wir sogar in einem konstruktiven Dialog mit den Verantwortlichen des Amts für Bauordnung und Bauberatung. Wir haben einiges gelernt, von F90 bis T30 RST, eine Architektin hat unseren Laden vermessen und geprüft, mindestens vier neue (Flucht-/Rauchschutz-)Türen und ein neues (Flucht-)Fenster werden wir kreieren, und wenn wir hoffentlich bald mit dem Amt in unseren Einschätzungen zusammen und dann noch irgendwo 6.000 Euro finden, eröffnen wir im Oktober 'ne Baustelle im Lokal und im November eben dieses neu. Hierzu demnächst Neues hier.

Zwischendurch wollten wir uns – nach den freundlichen Aufnahmen für drei andere Präsentationen/Arbeiten durch die Christusgemeinde, die katholische Kirche und die Hafenkids – ein weiteres temporäres Exil in Ruhrort erschaffen. Diesmal selbst. Wir mieteten hierfür das Ladenlokal Neumarkt 18 b (ehem. PLUS, vorm. Karstadt, zuletzt genutzt am 30.06.2010 für die Creative Stage). Der Laden ist – dachten wir und bekamen in einer mündlichen Vor-Anfrage beim Amt bestätigt – von anderer Sorte als unser Lokal Harmonie: von baulicher Seite sicher geeignet für kleinere Veranstaltungen.

Hauptgrund für unsere Anmietung war die Ausstellung "Residenzpflicht – Invisible Borders" (www.invisibleborders.de), die wir schon vor längerem vereinbart hatten, vom 28.08. bis 11.09.2011 in Duisburg-Ruhrort zu zeigen. Da wir hierfür den neuen Laden bereits zum 15.08. gemietet hatten, planten wir zusätzlich noch eine 3-tägige Beteiligung am Ruhrorter Hafenfest. Für beides stellten wir einen Antrag auf vorübergehende Nutzungsänderung beim Amt für Baurecht und Bauberatung der Stadt Duisburg.

Die HafenfestbesucherInnen wissen es bereits: Wir durften auch in diesen Laden nicht hinein. Oder niemanden hineinlassen, was im Effekt dasselbe ist. Nur diesmal nicht aufgrund der Ansicht und fachlichen Beurteilung eines Ortes (hier: des Lokals am Neumarkt), sondern aufgrund der Lesart eines Paragraphen (hier: des § 68 BauO NRW).

Was uns einigermaßen absurd vorkommt. Wir respektieren das unseres weit übersteigende fachliche Wissen der Mitarbeiter des Amtes. Aber Juristen sind diese genausowenig wie wir. Und die Lesart des o.g. Paragraphen durch den zuständigen Sachbearbeiter des Amtes erscheint uns zumindest sehr fragwürdig. (Zur ergänzenden Information: Sobald ein Antrag auf Nutzungsänderung eines Raumes nicht im Vereinfachten Genehmigungsverfahren beschieden werden kann/darf, ist u.a. ein Gutachten eines staatlich geprüften Brandschutzsachverständigen obligatorisch; dies zu erhalten kostet einige Zeit und mindestens 2.000 Euro.)

Unten dokumentieren wir 1. unseren Antrag, 2. die darauf erhaltenen 2 Antworten = Nachforderungen fehlender Unterlagen. Weil uns diese Nachforderungen immens erschienen und z.T. unverständlich waren, suchten wir ein persönliches Gespräch im Amt. Hier erhielten wir die eigentlich wichtigen/entscheidenden Informationen, dokumentiert in 3. Protokoll des Beratungsgesprächs. Als ihm zugehörig dokumentieren wir zudem 4. den zur Entscheidungsbegründung herangezogenen Paragraphen.

Dies zur Beantwortung der vielen uns erreicht habenden Fragen: "Warum wart Ihr nicht beim Hafenfest präsent?" und "Werdet Ihr denn die Ausstellung an Eurem Exil-Ort am Neumarkt zeigen?" – Deshalb. Nein.

Die Ausstellung "Residenzpflicht – Invisible Borders" (www.invisibleborders.de) zeigen wir nun (etwas später: ab 20. Sept. 2011) in Bochum (Rotunde – Alter Katholikentagsbahnhof). Die ebenfalls im Neumarkt-Lokal vorgesehenen Aufführungen von "Borderland" (www.borderland-project.de) und "Eintagsfliegen" (www.99cent-theater.de) finden hier nicht statt, aber immerhin irgendwann und -wo auch in Duisburg.

So ganz sind wir noch nicht weg. Noch nicht.

 

Dokumente:

1. Antrag von Theater Arbeit Duisburg e.V. auf vorübergehende Nutzungsänderung des Ladenlokals Neumarkt 18 b für die Veranstaltungsreihen A "Residenzpflicht – Invisible Borders" und B "Residenzpflicht – X Tage besser Ruhrort" – zur PDF

2. Erste Antwort (= "Eingangsbestätigung – Nachforderung fehlender Unterlagen") des Amts für Baurecht und Bauberatung der Stadt Duisburg – zur PDF

3. Ergebnisprotokoll des Beratungsgespräch im Amt für Baurecht und Bauberatung vom 01.08.2011 zum Antrag von Theater Arbeit Duisburg e.V. – zur PDF

4. Der § 68 BauO NRW  – zur PDF



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